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Motorradbekleidung-Pege
Stand: 2. Oktober 2007
§ 1 VERTRAGSPARTNER, ANWENDUNGSBEREICH
(1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Motorradbekleidung-Pege, An den Kämpen 22, 58840 Plettenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pege (im Folgenden „Motorradbekleidung-Pege“ bezeichnet), und der Kunde. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung der Motorradbekleidung-Pege finden Sie in der Anbieterkennzeichnung.
(2) Alle Lieferungen und Leistungen, der Motoradbekleidung-Pege für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(3) Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters von Motoradbekleidung-Pege und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Angebote von Motorradbekleidung-Pege auf deren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Motorradbekleidung-Pege Waren zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Motorradbekleidung-Pege passiert hat.
(3) Motorradbekleidung-Pege ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 PREISE
(1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent) ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung werden die Kosten gesondert berechnet. Je nach Ort der Lieferung entfallen unterschiedliche Kosten.
(3) Bei Bestellung per Nachnahme werden zusätzlich separate Nachnahmegebühren erhoben.
(4) Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten von Motorradbekleidung-Pege werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme, Vorkasse , per Paypal. Oder Abholung
§ 5 WIDERRUFSBELEHRUNG
Es wird ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht des Kunden hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.
§ 6 LIEFERBEDINGUNGEN / ANNAHMEVERZUG
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab dem Lager in Plettenberg oder ab Lager eines Lieferanten im Namen von Motorradbekleidung-Pege an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
(2) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus den Angaben auf der Internetseite. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung vom Verkäufer, nicht des Eingangs beim Kunden.
(3) Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von Motorradbekleidung-Pege nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird Motorradbekleidung-Pege unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
(4) Soweit Motorradbekleidung-Pege, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
(5) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die Motorradbekleidung-Pege nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(6) Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale (§ 3 Abs. 2), deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.
(7) Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung Motorradbekleidung-Pege.
§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Motorradbekleidung-Pege.
(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Motorradbekleidung-Pege nicht zulässig.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Die Ansprüche des Kunden gegen Motorradbekleidung-Pege bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Motorradbekleidung-Pege. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers oder Motorradbekleidung-Pege.
(3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
(5) Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich an Motorradbekleidung-Pege zu melden. Er erleichtert hierdurch die evtl. Geltendmachung weiterer Ansprüche von Motorradbekleidung-Pege gegenüber Lieferanten. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.
§ 9 HAFTUNG
(1) Motorradbekleidung-Pege hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(2) Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Motorradbekleidung-Pege nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 UNWIRKSAME KLAUSELN; GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT
(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
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